Aktuelles
Eine Reparatur ist notwendig! Eine Glocke ertönt in den nächsten Woche nicht mehr. Der Glockenklöppel, also der frei schwingende Teil im Inneren der Glocke, der durch Anschlagen den Ton erzeugt, ist ausgeleiert und belastet daher die Glocke bei jedem Läuten.
Das Geläut der Georgskirche besteht aus vier Glocken. Drei der Glocken wurden um 1950 gegossen, nämlich Dankglocke, Betglocke und Taufglocke. Die mit 650 kg zweitschwerste und -größte und damit zweittiefste Glocke, die Christusglocke, stammt dagegen bereits aus dem Jahr 1591. Bei einer Begehung durch den Leiter des Orgel- und Glockenprüfungsamts der Badischen Landeskirche, Professor M. Kaufmann, stellte sich nun heraus, dass diese historische Glocke dringend repariert werden muss. Ergebnis: Die Christusglocke wird bis zur Reparatur aus dem vollen Geläut heraus genommen.
Das Geläut der Georgskirche besteht aus vier Glocken. Drei der Glocken wurden um 1950 gegossen, nämlich Dankglocke, Betglocke und Taufglocke. Die mit 650 kg zweitschwerste und -größte und damit zweittiefste Glocke, die Christusglocke, stammt dagegen bereits aus dem Jahr 1591. Bei einer Begehung durch den Leiter des Orgel- und Glockenprüfungsamts der Badischen Landeskirche, Professor M. Kaufmann, stellte sich nun heraus, dass diese historische Glocke dringend repariert werden muss. Ergebnis: Die Christusglocke wird bis zur Reparatur aus dem vollen Geläut heraus genommen.
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Landessynode
Nach der Wahl der Kirchenältesten und der Bezirkssynodalen steht die Vorbereitung der Neuwahl der Mitglieder der Landessynode an. Die Wahl erfolgt am 12.06.2026 durch die Bezirkssynode.
Die Landessynode tagt i.d.R. halbjährlich an jeweils drei bis fünf Tagen. Zu ihren Aufgaben gehören die Wahl der Landesbischöfin bzw. des Landesbischofs, die Abstimmung über kirchliche Gesetze, der Beschluss des Haushaltsbuchs und des Stellenplans der Landeskirche einschließlich der Zuweisung der Kirchensteuer an die Kirchengemeinden sowie die Befassung mit Anregungen und Bitten von Gemeindegliedern und kirchlichen Organen zum kirchlichen Leben.
Die Gemeindeglieder können Kandidierende für die Wahl vorschlagen. Ein entsprechender Wahlvorschlag muss von 20 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet werden.
Wählbar sind Gemeindeglieder des Kirchenbezirks, die die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen (§§ 3 bis 4 LWG), sowie Personen, die der Bezirkssynode kraft Amtes angehören, auch wenn sie nicht im Kirchenbezirk wohnen (§ 50 LWG).
Der Wahlvorschlag muss spätestens bis zum 28.05.2026 beim Evangelischen Dekanat, Weidenmattenstr. 24, 79312 Emmendingen eingegangen sein.
Der Wahlvorschlag sollte die Zustimmung der/des Kandidierenden enthalten. Außerdem muss die Bereitschaft bestehen, im Falle der Wahl das Versprechen nach Artikel 67 Abs. 2 GO abzugeben.
Vordrucke für einen Wahlvorschlag werden vom Pfarramt zur Verfügung gestellt.
Alle Kirchengemeinden der Badischen Landeskirche sind verpflichtet, ein Konzept zum Schutz vor (sexueller) Gewalt und mit Regelungen zum Umgang mit Verdachtsfällen zu entwickeln; dies geschieht momentan auch in unserer Kirchengemeinde. Ein wichtiger Bestandteil des Prozesses ist die Einbeziehung der Gemeinde. Wir sind auf Sie angewiesen! Daher bieten wir für Vertreter:innnen unserer Gruppen und Kreise, aber auch für alle interessierten Gemeindeglieder drei Termine an, an denen wir uns mit Aspekten des Schutzkonzepts beschäftigen und Ihre Erfahrungen, Sichtweisen und Ideen in den weiteren Prozess einbeziehen möchten.
Wenn Sie uns bei der Erstellung des Schutzkonzepts unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an Kathrin Osteneck (k.osteneck@kbz.ekiba.de).

Quelle: Freundeskreis Asyl
Wenn Sie an der Arbeit des Freundeskreis Asyl interessiert sind,
erhalten Sie weitere Informationen über die Homepage (FreundeskreisAsyl-Denzlingen.de)
Der Freundeskreis lädt Interessierte ein, Integrationshilfe zu leisten.
Konkrete Informationen und Kontakte
Der Freundeskreis Asyl bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen für Interessierte an und informiert über konkrete Aufgaben in der Flüchtlingshilfe. Ankündigungen darüber werden in der örtlichen Presse veröffentlicht.
Sie möchten in die evangelische Kirche eintreten oder die Konfession wechseln?
Oder mit jemanden vertraulich darüber reden?
Darüber würden wir uns sehr freuen!
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Gerne können Sie sich auf dem Pfarramt oder direkt beim Pfarrer beraten lassen und ein Gespräch vereinbaren. Kontakte siehe unten
Wollen Sie sich einmal unverbindlich informieren und die Möglichkeiten des Internetangebotes des Evangelischen Landeskirche nutzen? Mehr erfahren Sie >> hier!
