Neu gebildete Kirchengemeinde

 

Für die (ab dem 01.01.2026) neu formierte Kirchengemeinde wurde ein Name gefunden: "Evangelische Kirchengemeinde am Mauracher Berg". Kurzgefasst kann man erklären, dass sich hier auf dem Bergsporn im Osten des Mauracher Bergs in der Geschichte der Besiedlung die erste Kirche befand und das auch mit regionaler Bedeutung. Von hier aus lässt sich auch das Gebiet der Kirchengemeinde überblicken.
 
Am 3. Mai 2026 fand hier ein Gottesdienst statt - als feierlicher Auftakt der ev. Kirchengemeinde. Prof. Dr. Dieter Geuenich hat die Geschichte der Kirchen hier auf dem Berg dargestellt und allen die inhaltliche Begründung zu dieser Namensgebung erläutert:
 
"Wir befinden uns hier in der Ruine der alten Mauracher Kirche, die nach dem Ausweis der Jahreszahl (dort drüben: über dem Portal) 1497 erbaut oder fertig gestellt worden ist. Der überlieferte Name „Severinskirche“ oder „Severinskapelle“ ist darauf zurückzuführen, dass inmitten des Kirchenraumes eine große Sandsteinplatte lag, die offenkundig einen Abt oder
Bischof (mit Mitra und Bischofsstab) zeigt. Dort () sehen Sie ein originalgetreues Foto der Reliefplatte. Um die  Sandsteinplatte vor weiterer Verwitterung und Vandalismus zu schützen, steht sie heute in der Denzlinger Jakobuskirche.
Dass es sich bei dem Dargestellten um einen als Heiliger verehrten Severin handelt, ist aus einer Aufzeichnung zu schließen, die im Kloster St. Peter überliefert ist. Indes weiß niemand, ob es sich um den Severin von Noricum, den Severin von Köln oder den Severin von Agaunum handelt, der hier um 1500 verehrt wurde, als der Heiligenkult und die Wallfahrten blühten. In dieser Zeit kurz vor der Reformation ist dieser als Ruine erhaltene Kirchenbau errichtet worden.
Diese Kirche, in deren Mauern wir uns befinden, ist aber nicht der erste Kirchenbau an dieser Stelle. Bei archäologischen Grabungen, die von der Universität Freiburg in den Jahren 2011-2017 durchgeführt wurden, konnten zwei Vorgängerkirchen ermittelt werden, deren früheste im 11. Jahrhundert erbaut worden ist.
Noch weiter zurück führt uns eine – original erhaltene – Urkunde Kaiser Ottos (des) I. aus dem Jahr 962, in der der Kaiser Maurach – in der Urkunde Muron genannt – dem Bischof von Konstanz übertragen hat. Die erste und die zweite Kirche – hier auf dem Berg – diente, wie wir auf Grund der Grabungen nun wissen, als Pfarrkirche der Siedlung Muron (unten am Fuß
dieses Berges). Das beweisen die Gräber, die in großer Zahl in und um die Kirche entdeckt und ausgegraben worden sind.
Daraus ergibt sich, dass die ältesten beiden Kirchen hier oben auf dem Berg „Leut(e)- kirchen“ oder Pfarrkirchen waren. Bestattet worden sind hier nicht nur Menschen, die am Fuß des Berges – in Muron - lebten, sondern Männer, Frauen und Kinder aus dem Glottertal, dem Suggental und dem Elztal. Die früheste Kirche hier auf dem Berg war die mater ecclesiae –
die „Mutterkirche“ – der ganzen Region hier an der Glotter, die unten am Fuß des Berges vorbeifloss und in die Elz mündete.
Erst Jahrhunderte später ist die ursprüngliche „Leut(e)“-Kirche zur Wallfahrtskirche geworden. Markgraf Karl II. hat, als er – als Landesherr – 1556 die Reformation einführte, die Wallfahrten hier auf den Berg verboten. Der „Bruder“, der hier oben von den Almosen der Pilger lebte, wurde daraufhin – wie es heißt – „abgeschafft“. In der Folgezeit ist der Kirchenbau verfallen.
In der Ruine (hier) findet seit 30 Jahren alljährlich am Pfingstmontag ein ökumenischer Gottesdienst statt – auch in diesem Jahr wieder: am 28. Mai."
 

Gemeindeentwicklung - Fusionsentscheidung
 
In seiner Aprilsitzung hat der Kirchengemeinderat der Fusion der drei Kirchengemeinden Denzlingen-Glottertal-Heuweiler, Gundelfingen und Vörstetten-Reute zu einer Kirchengemeinde unter Weiterführung der bisherigen Kirchengemeinden als Pfarrgemeinden zum 1.1.2026 zugestimmt. Die Kirchengemeinderäte von Gundelfingen und Vörstetten-Reute haben gleichlautende Beschlüsse gefasst. Die Fusion setzt noch einen entsprechenden Rechtsakt der Landeskirche voraus, dessen Erlass nichts entgegenstehen dürfte.
 
Was bedeutet diese Entscheidung für unsere Kirchengemeinde, für das gemeindliche Leben?
 
Dazu zunächst allgemeine Überlegungen: 
 
Auf die Frage nach den zentralen Aufgaben einer Kirchengemeinde kommen den meisten Gemeindegliedern sicherlich vor allem spezifisch kirchliche Tätigkeitsfelder in den Sinn:
 
 
Daneben gibt es Aufgabenbereiche, die die Voraussetzungen für die Erfüllung des kirchlichen Auftrags schaffen:
 
 
Das badische Kirchenrecht ordnet die verschiedenen Aufgaben unterschiedlichen Einheiten zu:
 
Die Erfüllung des Auftrags der Kirche obliegt der Pfarrgemeinde mit dem Ältestenkreis. Sie ist die Keimzelle kirchlichen Lebens.
 
Für Finanzen, Personal und Immobilien ist dagegen die Kirchengemeinde mit dem Kirchengemeinderat als Entscheidungsorgan zuständig. Sie ist – wie z.B. Kommunen und anders als Pfarrgemeinden – eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts, damit unbeschränkt nach außen handlungsfähig. Eine Kirchengemeinde kann aus einer oder mehreren Pfarrgemeinden bestehen.
 
Gegenwärtig ist unsere Kirchengemeinde eine „1:1-Gemeinde“, d.h. sie ist zugleich Kirchen- und Pfarrgemeinde. Die Mitglieder unseres Kirchengemeinderats, der zugleich Ältestenkreis ist, waren daher etwa für die Renovierung des KHG oder die Einstellung unserer Pfarrsekretärin zuständig, zugleich entscheiden sie aber über die Einführung neuer Gottesdienstformen, die Schaffung eines Nothilfefonds, die Revalidierung als Grüner-Gockel-Gemeinde oder ein neues KonfiUnterrichtsmodell. Auch Gundelfingen und Vörstetten sind zugleich Kirchen- und Pfarrgemeinden.
 
Durch die Fusion entsteht eine neue Kirchengemeinde, die das Gebiet aller drei bisherigen Kirchengemeinden umfasst. Sie wird als Rechtsnachfolgerin Eigentümerin aller dort belegenen kirchlichen Gebäude, ist personalverantwortlich für alle Mitarbeitenden der bisherigen Gemeinden, und der neue Kirchengemeinderat hat die Haushaltshoheit für die gesamte fusionierte Kirchengemeinde. Nach außen wird sie durch eine/n geschäftsführende/n Pfarrer/in vertreten.
 
Die bisherigen Kirchengemeinden werden aber nicht bedeutungslos. Sie werden „als Pfarrgemeinden weitergeführt“. Durch die Fusion kommt es folglich zum Auseinanderfallen von Kirchengemeinde und (drei) Pfarrgemeinden.
 
So wird auch künftig der von den Gemeindegliedern aus Denzlingen, Glottertal und Heuweiler gewählte Ältestenkreis über das kirchliche Leben in der Pfarrgemeinde Denzlingen entscheiden. Gottesdienstlandschaft, Kinder- und Jugendarbeit, diakonische Angebote, Gemeindefeste, ökumenische Zusammenarbeit und Vieles mehr, was unser lebendiges Gemeindeleben ausmacht, werden auch weiterhin vor Ort verantwortet und mit Mitteln, die der Pfarrgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben vom Kirchengemeinderat zugewiesen werden, finanziert – Gleiches gilt für Gundelfingen und Vörstetten.
 
Außerdem wurde durch den gemeinsamen Ausschuss ein „Letter of Intent“ erarbeitet; danach sollen weitere Zuständigkeiten an die Pfarrgemeinden delegiert werden. So sollen etwa die Einstellung von Mitarbeitenden, die nur in einer Pfarrgemeinde tätig sind, oder die Bewirtschaftung kirchlicher Gebäude durch den jeweiligen Ältestenkreis erfolgen.  Zum Download: 
 
Mit der Fusion werden sich daher zwar rechtliche Strukturen, Entscheidungswege und interne Zuständigkeiten ändern, für Sie und uns als Gemeindeglieder werden die Veränderungen im täglichen Gemeindeleben zunächst aber überschaubar bleiben – die augenfälligste Neuerung wird wahrscheinlich zunächst der (noch offene) Name der neuen Kirchengemeinde sein. Das schließt es nicht aus, dass mit dem Zusammenwachsen, mit schwindenden finanziellen Spielräumen oder geringeren personellen Ressourcen Angebote zunehmend gemeinsam verantwortet oder zusammengelegt, Gottesdienste gegenseitig vertreten oder die Zuständigkeiten etwa für Personalentscheidungen dem Kirchengemeinderat zurückübertragen werden – im Gegenteil soll die Fusion gerade die Basis dafür schaffen, sich veränderten Rahmenbedingungen flexibel anpassen zu können. Aber nicht auf einmal und von oben herab, sondern – hoffentlich – organisch und so, dass alle Beteiligten die erforderlichen Wege mitgehen können.
 
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen die Fusion und das Gemeindeleben gestalten zu können!