Gemeindeentwicklung - Fusionsentscheidung
In seiner Aprilsitzung hat der Kirchengemeinderat der Fusion der drei Kirchengemeinden Denzlingen-Glottertal-Heuweiler, Gundelfingen und Vörstetten-Reute zu einer Kirchengemeinde unter Weiterführung der bisherigen Kirchengemeinden als Pfarrgemeinden zum 1.1.2026 zugestimmt. Die Kirchengemeinderäte von Gundelfingen und Vörstetten-Reute haben gleichlautende Beschlüsse gefasst. Die Fusion setzt noch einen entsprechenden Rechtsakt der Landeskirche voraus, dessen Erlass nichts entgegenstehen dürfte.
Was bedeutet diese Entscheidung für unsere Kirchengemeinde, für das gemeindliche Leben?
Dazu zunächst allgemeine Überlegungen:
Auf die Frage nach den zentralen Aufgaben einer Kirchengemeinde kommen den meisten Gemeindegliedern sicherlich vor allem spezifisch kirchliche Tätigkeitsfelder in den Sinn:

Daneben gibt es Aufgabenbereiche, die die Voraussetzungen für die Erfüllung des kirchlichen Auftrags schaffen:

Das badische Kirchenrecht ordnet die verschiedenen Aufgaben unterschiedlichen Einheiten zu:
Die Erfüllung des Auftrags der Kirche obliegt der Pfarrgemeinde mit dem Ältestenkreis. Sie ist die Keimzelle kirchlichen Lebens.
Für Finanzen, Personal und Immobilien ist dagegen die Kirchengemeinde mit dem Kirchengemeinderat als Entscheidungsorgan zuständig. Sie ist – wie z.B. Kommunen und anders als Pfarrgemeinden – eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts, damit unbeschränkt nach außen handlungsfähig. Eine Kirchengemeinde kann aus einer oder mehreren Pfarrgemeinden bestehen.
Gegenwärtig ist unsere Kirchengemeinde eine „1:1-Gemeinde“, d.h. sie ist zugleich Kirchen- und Pfarrgemeinde. Die Mitglieder unseres Kirchengemeinderats, der zugleich Ältestenkreis ist, waren daher etwa für die Renovierung des KHG oder die Einstellung unserer Pfarrsekretärin zuständig, zugleich entscheiden sie aber über die Einführung neuer Gottesdienstformen, die Schaffung eines Nothilfefonds, die Revalidierung als Grüner-Gockel-Gemeinde oder ein neues KonfiUnterrichtsmodell. Auch Gundelfingen und Vörstetten sind zugleich Kirchen- und Pfarrgemeinden.
Durch die Fusion entsteht eine neue Kirchengemeinde, die das Gebiet aller drei bisherigen Kirchengemeinden umfasst. Sie wird als Rechtsnachfolgerin Eigentümerin aller dort belegenen kirchlichen Gebäude, ist personalverantwortlich für alle Mitarbeitenden der bisherigen Gemeinden, und der neue Kirchengemeinderat hat die Haushaltshoheit für die gesamte fusionierte Kirchengemeinde. Nach außen wird sie durch eine/n geschäftsführende/n Pfarrer/in vertreten.
Die bisherigen Kirchengemeinden werden aber nicht bedeutungslos. Sie werden „als Pfarrgemeinden weitergeführt“. Durch die Fusion kommt es folglich zum Auseinanderfallen von Kirchengemeinde und (drei) Pfarrgemeinden.
So wird auch künftig der von den Gemeindegliedern aus Denzlingen, Glottertal und Heuweiler gewählte Ältestenkreis über das kirchliche Leben in der Pfarrgemeinde Denzlingen entscheiden. Gottesdienstlandschaft, Kinder- und Jugendarbeit, diakonische Angebote, Gemeindefeste, ökumenische Zusammenarbeit und Vieles mehr, was unser lebendiges Gemeindeleben ausmacht, werden auch weiterhin vor Ort verantwortet und mit Mitteln, die der Pfarrgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben vom Kirchengemeinderat zugewiesen werden, finanziert – Gleiches gilt für Gundelfingen und Vörstetten.
Außerdem wurde durch den gemeinsamen Ausschuss ein „Letter of Intent“ erarbeitet; danach sollen weitere Zuständigkeiten an die Pfarrgemeinden delegiert werden. So sollen etwa die Einstellung von Mitarbeitenden, die nur in einer Pfarrgemeinde tätig sind, oder die Bewirtschaftung kirchlicher Gebäude durch den jeweiligen Ältestenkreis erfolgen. Zum Download:
Mit der Fusion werden sich daher zwar rechtliche Strukturen, Entscheidungswege und interne Zuständigkeiten ändern, für Sie und uns als Gemeindeglieder werden die Veränderungen im täglichen Gemeindeleben zunächst aber überschaubar bleiben – die augenfälligste Neuerung wird wahrscheinlich zunächst der (noch offene) Name der neuen Kirchengemeinde sein. Das schließt es nicht aus, dass mit dem Zusammenwachsen, mit schwindenden finanziellen Spielräumen oder geringeren personellen Ressourcen Angebote zunehmend gemeinsam verantwortet oder zusammengelegt, Gottesdienste gegenseitig vertreten oder die Zuständigkeiten etwa für Personalentscheidungen dem Kirchengemeinderat zurückübertragen werden – im Gegenteil soll die Fusion gerade die Basis dafür schaffen, sich veränderten Rahmenbedingungen flexibel anpassen zu können. Aber nicht auf einmal und von oben herab, sondern – hoffentlich – organisch und so, dass alle Beteiligten die erforderlichen Wege mitgehen können.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen die Fusion und das Gemeindeleben gestalten zu können!

